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   BGH, 08.07.2002 - NotZ 2/02   

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BGH, 08.07.2002 - NotZ 2/02 (https://dejure.org/2002,7202)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2002 - NotZ 2/02 (https://dejure.org/2002,7202)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - NotZ 2/02 (https://dejure.org/2002,7202)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8
    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars wegen wirtschaftlicher Verhältnisse und Art der Wirtschaftsführung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.2000 - NotZ 17/00

    Amtsenthebung des Notars wegen zerrütteter wirtschaftlicher Verhältnisse

    Auszug aus BGH, 08.07.2002 - NotZ 2/02
    a) Die Art der Wirtschaftsführung des Notars gefährdet, auch wenn sich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse im Einzelfall nicht feststellen lassen (Senatsbeschl. v. 20. November 2000, NotZ 17/00, BGHR BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8, Wirtschaftsführung 1), vor allem dann die Interessen der Rechtsuchenden, wenn Gläubiger gezwungen sind, wegen berechtigter Forderungen gegen den Notar Zwangsmaßnahmen zu ergreifen (Senat aaO).

    b) Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Notars lassen, auch wenn Vermögenslosigkeit oder Überschuldung noch nicht eingetreten sind (Senatsbeschl. v. 20. November 2000, NotZ 17/00, aaO), in der Regel den Schluß auf eine Gefährdung der Interessen des Publikums zu, wenn die Abtragung einer längerfristig angewachsenen erheblichen Schuldenlast nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu erwarten ist (Senatsbeschl. v. 20. März 2000, NotZ 19/99, BGHR BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8, Interessengefährdung 1; v. 20. November 2000, NotZ 19/00, LM BNotO § 50 Nr. 16 = DNotZ 2001, 571).

  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 19/99

    Vermögensverfall eines Notars

    Auszug aus BGH, 08.07.2002 - NotZ 2/02
    b) Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Notars lassen, auch wenn Vermögenslosigkeit oder Überschuldung noch nicht eingetreten sind (Senatsbeschl. v. 20. November 2000, NotZ 17/00, aaO), in der Regel den Schluß auf eine Gefährdung der Interessen des Publikums zu, wenn die Abtragung einer längerfristig angewachsenen erheblichen Schuldenlast nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu erwarten ist (Senatsbeschl. v. 20. März 2000, NotZ 19/99, BGHR BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8, Interessengefährdung 1; v. 20. November 2000, NotZ 19/00, LM BNotO § 50 Nr. 16 = DNotZ 2001, 571).
  • BGH, 20.11.2000 - NotZ 19/00

    Amtsenthebung des Notars wegen zerrütteter wirtschaftlicher Verhältnisse

    Auszug aus BGH, 08.07.2002 - NotZ 2/02
    b) Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Notars lassen, auch wenn Vermögenslosigkeit oder Überschuldung noch nicht eingetreten sind (Senatsbeschl. v. 20. November 2000, NotZ 17/00, aaO), in der Regel den Schluß auf eine Gefährdung der Interessen des Publikums zu, wenn die Abtragung einer längerfristig angewachsenen erheblichen Schuldenlast nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu erwarten ist (Senatsbeschl. v. 20. März 2000, NotZ 19/99, BGHR BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8, Interessengefährdung 1; v. 20. November 2000, NotZ 19/00, LM BNotO § 50 Nr. 16 = DNotZ 2001, 571).
  • BGH, 12.10.1990 - NotZ 21/89

    Voraussetzungen für die Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus BGH, 08.07.2002 - NotZ 2/02
    Es ist bereits als solches nicht hinzunehmen, daß es der Notar zu dieser Lage kommen läßt (Senatsbeschl. v. 12. Oktober 1990, NotZ 21/89, DNotZ 1991, 94).
  • BGH, 08.07.2002 - NotZ 1/02

    Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden durch die Art der

    Es ist bereits als solches nicht hinzunehmen, daß der Notar in eine solche Lage gerät (Senatsbeschl. v. 12. Oktober 1990, NotZ 21/89, DNotZ 1991, 94; v. heutigen Tage NotZ 2/02).
  • BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 65/03

    Voraussetzungen des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft;

    Diese Verfügung ist bestandskräftig geworden (BGH, Beschluß vom 8. Juli 2002 - NotZ 2/02).
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